Ihr jugendliches Kind wird eines Sexualdelikts beschuldigt

Wenn Ihr jugendliches Kind – Ihr Sohn oder Ihre Tochter – eines Sexualdelikts beschuldigt wird, bricht eine Welt zusammen. Sie stehen hilflos daneben, während Ihr Kind verhört wird, von der Schule suspendiert wird und gesellschaftlich geächtet wird. Ich verteidige Ihr Kind mit Expertise im Jugendstrafrecht und aussagepsychologischem Sachverstand – und stehe Ihnen als Eltern zur Seite.

Ihre besondere Situation

Wenn Ihr jugendliches Kind – ob 14 Jahre oder 17 Jahre alt – eines Sexualdelikts beschuldigt wird, befinden Sie sich als Eltern in einer Ausnahmesituation. Sie müssen nicht nur Ihr Kind unterstützen und schützen, sondern auch mit den rechtlichen Konsequenzen, der gesellschaftlichen Ächtung und den emotionalen Belastungen umgehen. Ihr Kind ist noch nicht erwachsen, wird aber bereits strafrechtlich verfolgt – ab 14 Jahren sind Jugendliche in Deutschland strafmündig. Die Polizei vernimmt Ihr Kind – oft ohne Ihre Anwesenheit –, die Schule suspendiert es, Freunde wenden sich ab, und die Familie gerät in eine tiefe Krise. Die Vorwürfe reichen von sexueller Belästigung über sexuelle Nötigung bis hin zu Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie. Oft entstehen die Vorwürfe im schulischen Umfeld, nach Partys, in Beziehungskonflikten oder im Onlinebereich. Als Eltern fühlen Sie sich hilflos, überfordert und schuldig – und wissen nicht, wie Sie Ihrem Kind helfen können.

Typische Vorwürfe & Situationen

Ihr jugendliches Kind wird beschuldigt, auf einer Party, bei einem Treffen oder in einer Beziehungskonstellation sexuelle Handlungen gegen den Willen einer anderen Person vorgenommen zu haben. Oft spielen Alkohol, Missverständnisse über Einvernehmlichkeit oder nachträgliche Reue eine Rolle.

In der Schule oder auf dem Schulweg wird Ihr Kind beschuldigt, eine Mitschülerin oder einen Mitschüler sexuell belästigt oder bedrängt zu haben. Solche Vorwürfe führen oft zur sofortigen Suspendierung vom Unterricht und zu Schulverweisen.

Ihr Kind hatte eine Beziehung oder sexuelle Kontakte, die nun im Nachhinein als nicht einvernehmlich dargestellt werden. Die frühere Partnerin oder der frühere Partner erhebt Vorwürfe – oft nach Trennungen, Konflikten oder unter Druck der Eltern.

Ihr Kind wird beschuldigt, kinderpornographisches Material besessen, verbreitet oder weitergeleitet zu haben – oft über Messenger-Dienste, Social Media oder in Chatgruppen. Solche Vorwürfe führen zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Handys und massiven rechtlichen Konsequenzen.

Ihr Kind wird beschuldigt, online sexuelle Kontakte zu Minderjährigen gesucht zu haben (Cybergrooming) oder manipulierte Bilder (Deepfakes) mit sexuellem Inhalt erstellt oder verbreitet zu haben.

Typische Vorwürfe & Situationen

Besondere Risiken für Jugendliche

Bei einer Verurteilung wegen eines Sexualdelikts erfolgt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis – auch bei Jugendlichen. Dieser Eintrag kann die gesamte berufliche Zukunft Ihres Kindes zerstören. Ihr Kind kann nie mit Kindern arbeiten (Erzieher, Lehrer, Trainer), bestimmte Ausbildungen und Studiengänge sind verschlossen. Die Zukunftschancen sind massiv eingeschränkt.

Bei Bekanntwerden der Vorwürfe wird Ihr Kind oft sofort suspendiert oder von der Schule verwiesen. Der Schulabschluss ist gefährdet, der Bildungsweg wird unterbrochen. Mitschüler und Lehrer ächten Ihr Kind, und die Rückkehr in die alte Schule ist oft unmöglich.

Die gesellschaftliche Ächtung ist extrem – besonders in kleinen Orten oder engen sozialen Kreisen. Ihr Kind verliert Freunde, wird von Gleichaltrigen gemieden und in Social Media bloßgestellt. Die psychische Belastung ist enorm, Depressionen und Suizidgedanken sind keine Seltenheit.

Im Jugendstrafrecht drohen verschiedene Sanktionen: Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Auflagen), Zuchtmittel (Verwarnungen, Arbeitsstunden, Arrest) oder im schlimmsten Fall Jugendstrafe (bis zu 10 Jahre Haft). Auch weniger schwere Sanktionen haben gravierende Folgen für die Entwicklung Ihres Kindes.

Die Vorwürfe belasten nicht nur Ihr jugendliches Kind, sondern die gesamte Familie. Geschwister leiden, die Ehe gerät unter Druck, Schuldgefühle plagen Sie als Eltern. Die finanzielle Belastung durch Anwaltskosten ist enorm, und die emotionale Erschöpfung ist kaum zu bewältigen.

So unterstütze ich Sie

Ich habe über 20 Jahre Erfahrung in der Verteidigung von Jugendlichen im Strafrecht. Das Jugendstrafrecht folgt anderen Regeln als das Erwachsenenstrafrecht – der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund, nicht die Bestrafung. Ich weiß, wie man Jugendgerichte überzeugt und wie man jugendgerechte Verteidigungsstrategien entwickelt.

Ich verstehe die Besonderheiten jugendlicher Entwicklung – Impulsivität, Gruppendruck, Missverständnisse über Einvernehmlichkeit, naive Umgänge mit digitalen Medien. Ich kann vor Gericht nachvollziehbar darstellen, dass jugendliches Verhalten nicht mit erwachsener Verantwortung gleichgesetzt werden darf.

Bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht ist die Glaubhaftigkeitsprüfung der Belastungsaussage oft entscheidend. Ich verfüge über profunde Kenntnisse der Aussagepsychologie und arbeite mit spezialisierten Sachverständigen zusammen. Ich identifiziere Widersprüche, Suggestionsfehler und Falschbeschuldigungen.

Ich weiß, dass Sie als Eltern überfordert sind. Ich begleite nicht nur Ihr Kind, sondern die ganze Familie durch diese schwere Zeit. Ich erkläre Ihnen jeden Schritt, berate Sie im Umgang mit Schule, Freunden und Behörden und stehe Ihnen menschlich zur Seite.

Ich übernehme die Verteidigung Ihres Kindes sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe – idealerweise vor der ersten polizeilichen Vernehmung. Bei Jugendlichen ist besondere Vorsicht geboten, weil sie juristisch unerfahren und leicht zu überrumpeln sind. Ich verhindere folgenschwere Aussagen und Fehler im Ermittlungsverfahren.

Mein Ziel ist es, die Zukunft Ihres Kindes zu schützen. Ich kämpfe für die Einstellung des Verfahrens oder hilfsweise für einen Freispruch, damit das Führungszeugnis Ihres Kindes sauber bleibt. Selbst wenn eine Verurteilung nicht zu vermeiden ist, setze ich mich für milde Sanktionen ein, die die Entwicklung Ihres Kindes nicht zerstören.

Mein Prozess

1

Erstberatung + Strategieentwicklung

Kontaktieren Sie mich sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe – idealerweise vor der ersten polizeilichen Vernehmung Ihres Kindes. In einem ausführlichen, vertraulichen Gespräch (mit Ihnen als Eltern und Ihrem Kind) analysiere ich die Situation, erläutere die rechtlichen Risiken und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Ich erkläre Ihrem Kind, was auf es zukommt, und nehme ihm die Angst.

2

Akteneinsicht und juristische Aufarbeitung

Ich beantrage sofortige Akteneinsicht, analysiere das Belastungsmaterial und prüfe die Glaubhaftigkeit der Vorwürfe. Ich identifiziere Schwachstellen in der Anklage, prüfe Verfahrensfehler und bereite Beweisanträge vor. Bei Bedarf beauftrage ich aussagepsychologische Gutachten oder andere Sachverständige.

3

Vertretung in allen Verfahren

Ich verteidige Ihr Kind vor dem Jugendgericht, erkläre die Situation aus jugendlicher Perspektive und kämpfe für eine faire Behandlung. Ich setze mich für Einstellung des Verfahrens, hilfsweise für Freispruch oder für milde Erziehungsmaßregeln ein. Nach erfolgreicher Verteidigung besprechen wir beim Champagner, wie Ihr Kind sein Leben wieder aufbauen kann.

Vereinbaren Sie einen Termin

Meine Erfahrung mit Beamten

Seit über zwei Jahrzehnten verteidige ich Jugendliche gegen Vorwürfe im Sexualstrafrecht – und begleite ihre Eltern durch diese Krise. Ich weiß, dass Sie als Eltern verzweifelt sind. Sie fragen sich: „Wie konnte das passieren? Haben wir versagt? Wie können wir unserem Kind helfen?“ Diese Schuldgefühle sind verständlich, aber oft unbegründet. Jugendliche machen Fehler, geraten in schwierige Situationen und sind überfordert – das ist Teil ihrer Entwicklung.

Ich verstehe die Besonderheiten jugendlicher Konflikte. Ich weiß, dass Partys außer Kontrolle geraten können, dass Einvernehmlichkeit missverständlich kommuniziert wird, dass Gruppendruck zu dummen Entscheidungen führt und dass digitale Medien Gefahren bergen, die Jugendliche nicht überblicken. Ich weiß auch, dass Falschbeschuldigungen vorkommen – aus Rache, aus nachträglicher Reue oder aus Druck der Eltern der Gegenseite.

Ich habe zahlreiche Jugendliche erfolgreich verteidigt – von der Einstellung im Ermittlungsverfahren über Freisprüche bis hin zu milden Erziehungsmaßregeln. Mein Ziel ist es immer, die Zukunft des Jugendlichen zu schützen und der Familie zu helfen, diese Krise zu bewältigen.

Als Frau verteidige ich häufig jugendliche Jungen gegen Vorwürfe von Mädchen. Viele Eltern empfinden es als Vorteil, dass ich beide Perspektiven verstehe – die Schutzbedürftigkeit junger Mädchen UND die Unschuldsvermutung für beschuldigte Jungen. Ich kann vor Gericht glaubhaft vermitteln, dass jugendliche Missverständnisse nicht mit erwachsener Kriminalität gleichgesetzt werden dürfen.

Meine Dienstleistungen

Wenn Sie mit einem Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert sind, brauchen Sie eine Verteidigung, die Sie versteht und Ihre Rechte kompromisslos durchsetzt. Ich berate und verteidige Sie in allen Phasen des Verfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch Fragen?

Die richtige Anwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie mich und ich beraten Sie individuell zu Ihrem Fall.

Ab welchem Alter ist mein Kind strafmündig?

In Deutschland sind Kinder ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet, dass Jugendliche ab diesem Alter strafrechtlich verfolgt werden können. Allerdings gilt das Jugendstrafrecht, das mildere Sanktionen und einen Erziehungsgedanken vorsieht. Bei Kindern unter 14 Jahren gibt es keine Strafe, sondern nur erzieherische Maßnahmen durch das Jugendamt.

Das hängt vom Alter des Kindes ab. Bei unter 16-Jährigen haben Sie als Erziehungsberechtigte ein Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen. Bei über 16-Jährigen kann die Polizei Sie ausschließen. In jedem Fall sollte ein Anwalt bei der Vernehmung anwesend sein. Ich sorge dafür, dass Ihr Kind nicht allein vor der Polizei steht.

Das ist möglich, aber nicht zwingend. Viele Schulen suspendieren Schüler bei schweren Vorwürfen – zumindest vorläufig. Ein endgültiger Schulverweis ist aber oft nicht rechtmäßig, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Ich berate Sie, wie Sie gegen voreilige Schulverweise vorgehen können.

Bei einer Verurteilung wegen eines Sexualdelikts wird dies im erweiterten Führungszeugnis eingetragen – auch bei Jugendlichen. Dieser Eintrag bleibt Jahre lang bestehen und schränkt die beruflichen Möglichkeiten Ihres Kindes massiv ein. Deshalb ist mein Ziel immer die Einstellung oder der Freispruch.

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Jugendlichen ist besondere Vorsicht geboten, weil sie unerfahren und leicht zu überrumpeln sind. Ich rate dringend davon ab, Ihr Kind ohne Anwalt zur Polizei zu lassen. In einem Erstgespräch berate ich Sie und Ihr Kind, ob und wie eine Einlassung erfolgen sollte. Deshalb: Erst mit mir sprechen, dann mit der Polizei.

Das Wichtigste: Stehen Sie zu Ihrem Kind, glauben Sie ihm und verurteilen Sie es nicht. Ihr Kind braucht Ihre bedingungslose Unterstützung in dieser Krise. Gleichzeitig sollten Sie professionelle Hilfe (Anwalt, eventuell Therapeut) hinzuziehen. Ich begleite Sie als Familie durch diese schwere Zeit.

Ermittlungsverfahren können sich über Monate hinziehen. Hauptverhandlungen vor dem Jugendgericht finden oft erst Monate nach Anklageerhebung statt. Die Ungewissheit ist für Ihr Kind und die Familie extrem belastend. Ich sorge dafür, dass das Verfahren zügig vorankommt.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens. Ich biete individuelle Vergütungsvereinbarungen an – als Pauschalhonorar oder Stundensatz. In einem Erstgespräch erläutere ich Ihnen transparent die Kosten. Die Zukunft Ihres Kindes steht auf dem Spiel – die Kosten sollten nicht das ausschlaggebende Kriterium sein. In manchen Fällen kann auch Pflichtverteidigung (kostenlos) beantragt werden.

Sie haben noch Fragen?

Die richtige Anwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie mich und ich beraten Sie individuell zu Ihrem Fall.

Kontakt aufnehmen

Sie stehen vor einem Vorwurf im Sexualstrafrecht und brauchen sofortige Unterstützung? Als spezialisierte Fachanwältin für Strafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung bin ich für Sie da.

Lassen Sie uns sprechen und gemeinsam den Weg aus dieser Krise finden.

E-Mail

a.patsch@kanzlei-patsch.de

Telefonnummer

069 247 436 40

Standort

Leerbachstrasse 14, 60322 Frankfurt/Main

Bürozeiten

Mo bis Fr: 9:00 – 19:00 Uhr
Wochenenden & Feiertagen: 14:00 - 20:00 Uhr

Name