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Sie stehen vor einem Vorwurf im Sexualstrafrecht und brauchen sofortige Unterstützung? Als spezialisierte Fachanwältin für Strafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung bin ich für Sie da.
Lassen Sie uns sprechen und gemeinsam den Weg aus dieser Krise finden.
a.patsch@kanzlei-patsch.de
Telefonnummer
069 247 436 40
Standort
Leerbachstrasse 14, 60322 Frankfurt/Main
Bürozeiten
Mo bis Fr: 9:00 – 19:00 Uhr
Wochenenden & Feiertagen: 14:00 - 20:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Sie haben noch Fragen?
Die richtige Anwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie individuell zu Ihrem Fall.
1. Wie lange dauert ein Strafverfahren normalerweise?
Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.
2. Wie viel kostet mich die rechtliche Vertretung?
Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.
3. Kann ich meinen Führerschein behalten, wenn ich in betrunkenem Zustand fahre?
Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.
4. Muss ich erscheinen, wenn ich von der Polizei vorgeladen werde?
Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.
5. Wie kann ich ein Strafregister vermeiden?
Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.
6. Kann ich nach einer Verurteilung noch Berufung einlegen?
Die Dauer von Strafverfahren kann sehr unterschiedlich sein und von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten oder in Ausnahmefällen sogar Jahren reichen. Ich bemühe mich stets um eine zügige Bearbeitung der Fälle, um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.
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