Heilberufler

174 c StGB

§ 174c StGB: Sexuelle Handlungen unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

§ 174c StGB bedroht Heilberufler mit strafrechtlichen und existenzbedrohenden berufsrechtlichen Folgen. Einverständnis schützt nicht automatisch. Neben dem Strafverfahren drohen Approbationsverlust und Berufsverbot. Frühzeitige spezialisierte Verteidigung...