Sexueller Missbrauch durch Ausnutzung des Behandlungs­verhältnisses

Sie stehen unter dem Vorwurf, ein Behandlungsverhältnis sexuell ausgenutzt zu haben? Ich verteidige Sie mit über 20 Jahren Erfahrung als Fachanwältin für Strafrecht und Medizinrecht in Frankfurt und bundesweit.

Warum gerade Sie bei mir richtig sind

Sind Sie Arzt, Psychotherapeut, Krankenpfleger oder Angehöriger eines anderen Heilberufs und werden mit dem Vorwurf konfrontiert, ein Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis sexuell ausgenutzt zu haben? Dann wissen Sie, dass nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auch der Verlust Ihrer Approbation oder Berufserlaubnis droht.

Als Fachanwältin für Strafrecht und Medizinrecht verstehe ich beide Welten: das Strafverfahren vor Gericht und die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen bei Berufskammern und Approbationsbehörden. Ich verteidige den Menschen, nicht die Tat – und setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass Ihre Seite gehört wird. 

Meine Leistungen

Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase. Hier wird der Grundstein für den weiteren Verlauf gelegt. Ich berate Sie sofort nach der Vorladung, legitimiere mich bei der Kripo und sichere Ihre Verfahrensrechte. In vielen Fällen kann ich bereits hier eine Einstellung des Verfahrens erreichen – bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.

Ich prüfe die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussagen mit meiner aussagepsychologischen Expertise, entwickle alternative Erklärungen für die Vorwürfe und erstelle fundierte Verteidiger-Erklärungen oder Schutzschriften. Gerade bei Heilberuflern ist es wichtig, frühzeitig zu handeln, um berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Akteneinsicht verschafft mir den vollständigen Überblick über die Beweislage. Ich analysiere jede Aussage, jedes Dokument und jeden Ermittlungsschritt. Auf dieser Basis erstelle ich strategische Verteidiger-Erklärungen, die Ihre Sicht der Dinge klar und nachvollziehbar darlegen.

Bei Vorwürfen der Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses kommt es oft auf Nuancen an: Wurde tatsächlich ein Behandlungsverhältnis ausgenutzt? Gab es objektive Anzeichen für eine einvernehmliche Beziehung außerhalb der Behandlung? Lag eine Falschbeschuldigung aus anderen Motiven vor? Ich stelle diese Fragen und arbeite systematisch an Ihrer Verteidigung.

Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, verteidige ich Sie persönlich vor Gericht – in Frankfurt, deutschlandweit. Ich bereite Sie optimal auf die Verhandlung vor, stehe Ihnen während der gesamten Verhandlung zur Seite und führe die Beweisaufnahme aktiv mit.

Mein Fokus liegt auf der Entkräftung der Belastungsaussagen durch aussagepsychologische Gutachten, dem Nachweis alternativer Erklärungen und der Herausarbeitung von Widersprüchen in den Zeugenaussagen. Ziel ist der Freispruch oder zumindest ein bestmöglicher Ausgang für Sie.

Eine Verurteilung ist nicht das Ende. Wenn Rechtsfehler vorliegen oder die Beweiswürdigung fehlerhaft war, lege ich Berufung oder Revision ein. Ich habe bereits zahlreiche Freisprüche in Berufungsverfahren erreicht – wie zuletzt beim Landgericht Bochum nach einem Missbrauchsvorwurf gegen einen Krankenpfleger.

In der Berufungsinstanz prüfe ich die Verhandlung auf Rechtsfehler, hole neue Gutachten ein und präsentiere neue Beweise. Oft wird erst in der zweiten Instanz deutlich, dass die Erstaussage nicht glaubhaft war.

Parallel zum Strafverfahren droht der Entzug der Approbation oder Berufserlaubnis. Als Fachanwältin für Medizinrecht vertrete ich Sie auch gegenüber den Approbationsbehörden und kämpfe dafür, dass Sie Ihren Beruf weiter ausüben können.

Ich lege Widersprüche gegen belastende Verwaltungsakte ein, vertrete Sie in Anhörungen und führe Klagen vor Verwaltungsgerichten. Mein Ziel: Ihre berufliche Existenz zu sichern, auch wenn das Strafverfahren noch läuft.

Auch die Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer oder andere berufsständische Kammern können berufsgerichtliche Verfahren einleiten. Ich verteidige Sie in diesen Verfahren und sorge dafür, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Oft drohen Berufsverbote, Geldstrafen oder öffentliche Rügen. Ich setze alles daran, diese Sanktionen zu vermeiden oder abzumildern, damit Sie Ihren Beruf weiter ausüben können.

Wenn die Approbationsbehörde oder Kammer einen belastenden Verwaltungsakt erlässt, lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit des Bescheids, sammle entlastende Unterlagen und begründe den Widerspruch juristisch fundiert.

In vielen Fällen erreiche ich bereits im Widerspruchsverfahren eine Rücknahme oder Abmilderung der Maßnahme – ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss.

Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, erhebe ich Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ich vertrete Sie in allen Instanzen – vom Verwaltungsgericht über das Oberverwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Mein Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit der behördlichen Entscheidung nachzuweisen und Ihre Approbation oder Berufserlaubnis zu erhalten. Ich kämpfe dafür, dass Sie Ihren Lebensunterhalt weiter verdienen können.

Mein Prozess

1

Erstberatung

Sie kontaktieren mich telefonisch, per E-Mail oder über mein Kontaktformular. Ich biete Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung, in der ich Ihre Situation einschätze und Ihnen die nächsten Schritte aufzeige. Wenn Sie möchten, vereinbaren wir einen persönlichen Termin in Frankfurt – auch samstags oder in den Abendstunden.

2

Strategieentwicklung

Ich nehme Akteneinsicht, analysiere die Beweislage und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ich kläre Sie über alle rechtlichen Möglichkeiten auf und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie erhalten von mir eine transparente Gebührenvereinbarung und wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

3

Prozessführung

Ich setze die Verteidigungsstrategie konsequent um – ob im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung oder gegenüber den Behörden. Ich halte Sie jederzeit auf dem Laufenden, beantworte alle Ihre Fragen und stehe Ihnen auch in Notfällen zur Verfügung. Bei einem erfolgreichen Abschluss stoßen wir gemeinsam mit Champagner an.

Unsere Kanzlei in Frankfurt

Seit 2012 ist mein Hauptstandort in Frankfurt am Main. Ich bin bestens vertraut mit den Frankfurter Gerichten, den Staatsanwaltschaften und den lokalen Approbationsbehörden. Diese regionale Verankerung ist ein entscheidender Vorteil für Sie.

Ich kenne die Gepflogenheiten der Frankfurter Justiz, habe gute Kontakte zu Sachverständigen und Aussagepsychologen vor Ort und kann schnell reagieren, wenn es darauf ankommt. Meine Kanzlei liegt zentral in Frankfurt und ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Bei Bedarf treffe ich Sie auch in speziellen Bürobereichen in anderen Städten oder biete Videokonferenzen an.

Besonders wichtig für Heilberufler: Ich bin eng vernetzt mit der Ärztekammer Hessen, der Psychotherapeutenkammer und anderen berufsständischen Organisationen. Ich verstehe die besonderen Anforderungen an Ihre Berufsausübung und weiß, wie ich Ihre berufliche Existenz schützen kann.

Als Fachanwältin für Medizinrecht habe ich über 20 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Ärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe. Ich spreche Ihre Sprache, verstehe die medizinischen Zusammenhänge und kann Sie vor Gericht und gegenüber Behörden optimal vertreten.

Meine Kanzlei ist eine Boutique-Kanzlei – das bedeutet exklusive, persönliche Betreuung durch mich als Kanzleiinhaberin. Sie haben nicht mit wechselnden Ansprechpartnern zu tun, sondern ich bin persönlich für Sie da – von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Vereinbaren Sie einen Termin

Der Vorwurf der Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses nach § 174c StGB ist ein hochsensibles Thema. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt geht diesen Vorwürfen sehr konsequent nach, da die Heilberufe einen besonderen Vertrauensschutz genießen.

Meine langjährige Erfahrung mit den Frankfurter Gerichten zeigt mir, worauf es ankommt: Die Frankfurter Justiz legt großen Wert auf aussagepsychologische Gutachten, die Prüfung der Glaubhaftigkeit und die sorgfältige Abwägung zwischen Aussage und Gegenaussage.

Ich kenne die örtlichen Gepflogenheiten, weiß, welche Sachverständigen von den Gerichten geschätzt werden und wie ich Ihre Verteidigung optimal aufbaue. Diese lokale Verankerung verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil.

Zudem ist meine Erfahrung mit der Ärztekammer Hessen und anderen Berufskammern von großem Wert. Ich weiß, wie diese Behörden arbeiten, welche Fristen gelten und wie ich Widersprüche und Klagen erfolgreich führe. Diese doppelte Expertise – Strafrecht und Medizinrecht – macht den Unterschied für Sie aus.

Unser Team

In unserer hochspezialisierten Kanzlei arbeiten Sie mit Experten zusammen, die sich ausschließlich Ihrem Fall widmen.

Erfolgsgeschichten

Freispruch nach Missbrauchsvorwurf gegen Krankenpfleger

Ein Krankenpfleger wurde nach Missbrauchsvorwürfen einer Patientin erstinstanzlich verurteilt und stand vor dem Verlust seiner Berufserlaubnis.

Die Vorwürfe basierten ausschließlich auf der Aussage der Patientin ohne objektive Beweise.

Die besondere Herausforderung lag darin, dass die Patientin zunächst glaubhaft wirkte und der Pfleger bereits in erster Instanz verurteilt worden war. Das Gericht hatte seiner Aussage weniger Glauben geschenkt.

Meine Verteidigungsstrategie im Berufungsverfahren setzte auf drei Säulen: Erstens entwickelte ich eine alternative, plausible Erklärung für die Situation, die den beruflichen Kontext der Krankenpflege berücksichtigte. Zweitens entkräftete ich die automatische Unterstellung sexueller Absicht bei notwendigem Körperkontakt in der Pflege. Drittens nutzte ich meine aussagepsychologische Expertise, um Unstimmigkeiten in der Aussage der Belastungszeugin aufzuzeigen.

Das Landgericht Bochum sprach meinen Mandanten in der Berufungsinstanz frei. Seine Berufserlaubnis blieb erhalten, und er konnte in seinen Beruf zurückkehren. Dieser Fall zeigt: Auch nach einer Verurteilung gibt es noch Chancen – wenn die Verteidigung strategisch und fachlich versiert ist.

Aussagen meiner Mandanten

Bewertungen von anwalt.de

Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch Fragen?

Die richtige Anwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie mich und ich beraten Sie individuell zu Ihrem Fall.

Was bedeutet "Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses" nach § 174c StGB?

Nach § 174c StGB macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung oder zu einer sonstigen therapeutischen Behandlung anvertraut ist. Das Gesetz schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Patient. Wichtig: Es muss ein Behandlungsverhältnis vorliegen – eine Beziehung nach Beendigung der Behandlung ist nicht strafbar.

Ja, eine Verurteilung wegen Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses führt regelmäßig zum Entzug der Approbation oder Berufserlaubnis. Die Approbationsbehörde prüft, ob Sie berufsunwürdig sind. Deshalb ist es entscheidend, dass ich Sie sowohl strafrechtlich als auch verwaltungsrechtlich verteidige. Ich kämpfe dafür, dass Sie Ihren Beruf weiter ausüben können.

Ja, auch wenn die Vorwürfe zutreffen, haben Sie ein Recht auf faire Verteidigung. Ich verteidige den Menschen, nicht die Tat. Ich sorge dafür, dass das Verfahren rechtsstaatlich korrekt abläuft, dass mildernde Umstände berücksichtigt werden und dass die Strafe verhältnismäßig ist. Auch die Frage, ob tatsächlich ein Behandlungsverhältnis vorlag oder ob die Beziehung erst danach begann, ist oft entscheidend.

Kontaktieren Sie mich sofort, bevor Sie zur Polizei gehen. Ich legitimiere mich bei der Kripo, sage den Vernehmungstermin ab und berate Sie über Ihre Aussagemöglichkeiten. In den meisten Fällen rate ich zum Schweigen, bis ich die Akten eingesehen habe. Vorschnelle Aussagen können Ihnen schaden. Ich entwickle mit Ihnen eine Strategie, wie Sie sich am besten verhalten.

Ein Ermittlungsverfahren kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Die Staatsanwaltschaft muss die Vorwürfe prüfen, Zeugen vernehmen und gegebenenfalls Gutachten einholen. Ich sorge dafür, dass das Verfahren zügig vorangeht und dass Sie nicht unnötig lange in Ungewissheit bleiben. Mein Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen.

Ich biete Ihnen transparente Gebührenvereinbarungen an – entweder als Pauschalhonorar oder auf Stundensatzbasis. Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. In der kostenlosen Erstberatung bespreche ich mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten und erstelle eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt.

Ja, ich verteidige bundesweit vor allen Gerichten. Auch wenn mein Hauptstandort in Frankfurt ist, vertrete ich Mandanten in ganz Deutschland. Ich biete Videokonferenzen an und treffe Sie bei Bedarf auch an Ihrem Wohnort. Wichtig ist mir, dass Sie sich gut betreut fühlen – egal, wo Sie sind.

Als Heilberufler sind Sie besonders gefährdet. Ich biete vorbeugende Beratung an, wie Sie sich schützen können: Dokumentation von Behandlungen, Zeugen bei kritischen Situationen, klare Kommunikation mit Patienten. Bei besonderen Risikopatienten kann ich Ihnen helfen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Prävention ist der beste Schutz.

Sie kontaktieren mich, wir führen eine kostenlose Erstberatung, und wenn Sie mich beauftragen möchten, nehme ich sofort Ihre Verteidigung auf. Ich bin persönlich für Sie da – nicht eine wechselnde Anwaltstruppe, sondern ich als Kanzleiinhaberin. Sie erreichen mich auch am Wochenende und in Notfällen. Ich halte Sie jederzeit auf dem Laufenden und beantworte alle Ihre Fragen.

Die Approbationsbehörde wartet oft das Strafverfahren ab, bevor sie eine Entscheidung trifft. Aber sie kann auch vorläufige Maßnahmen ergreifen – etwa ein Berufsverbot oder die Auflage, nur noch unter Aufsicht zu arbeiten. Ich verteidige Sie parallel in beiden Verfahren und sorge dafür, dass die Behörde keine voreiligen Entscheidungen trifft.

Sie haben noch Fragen?

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